Der Tradetracker-Verhaltenskodex („CoC“ oder „Kodex“) stellt einen Leitfaden hinsichtlich unserer Online-Werbepraktiken dar, der auf die Förderung nachhaltiger Beziehungen zwischen unseren Advertisern und Publishern abzielt. Dieser Kodex gilt als Grundlage für faire Geschäftspraktiken. Die Online-Werbelandschaft entwickelt sich ständig weiter, ebenso wie Technologien, Methoden und Techniken. Als solches ist der Kodex anfällig für Änderungen und Erweiterungen, um Praktiken der Industrie mit unseren Werten und Überzeugungen auszurichten. Das Ziel dieses Kodex ist es, sicher zu stellen, dass jeder, der mit dem TradeTracker-Netzwerk arbeitet, sei es Advertiser, Agenturen, Affiliates und Mitarbeiter von TradeTracker, den allgemeinen und spezifischen Richtlinien über die Verwendung des Tradetracker-Netzwerkes zustimmt.
Das Ziel des Publisher-Kodex ist es, dass Publisher den generischen Grundsätzen und Richtlinien zum Senden von Datenverkehr an Advertiser von TradeTracker zustimmen. Verlage sollten in der Regel immer den höchstmöglichen Grad an Transparenz bieten möglich und auf ihrer Website erklären, woher ihr Verkehr und ihre Werbeaktivitäten kommen. Um diese Transparenz zu bieten, sollen Publisher die folgenden Richtlinien bestätigen. Publisher, die nicht nach diesen Richtlinien handeln können aus dem Programm und/oder dem TradetTracker-Netzwerk entfernt werden. Neben dem Kodex sollen Publisher die festgelegten Bedingungen immer auf Kampagnenebene bestätigen und anwenden. In der Regel helfen diese Leitlinien und Richtlinien Affiliates beim Senden hochwertigen Traffics, den die Tradetracker-Advertiser erwarten. 2.1. E-mail marketing Alle Publisher, die Traffic aus E-Mail verwenden, sollen die lokalen Gesetze und Vorschriften für E-Mail beachten. Benutzer sollten sich (vorzugsweise doppelt) per Opt-In für Empfang bestimmter E-Mail-Nachricht(en) entschieden haben und dürfen nicht in irgendeine Art von Spam-Aktivitäten einbezogen werden. 2.2. Inhalt Alle Inhalte auf Publisher-Websites dürfen keine Verletzung von Urheberrechten oder geistigen Eigentumsrechte Dritter enthalten. Inhalte dürfen keine illegalen, pornografischen, gewalttätigen oder diskriminierenden Nachrichten enthalten und dürfen nicht den guten Namen der Händler, Affiliates oder anderer Beziehungen von Tradetracker und/oder Tradetracker selbst beschädigen. Inhalte müssen immer die örtlichen Gesetze und/oder Verordnungen einhalten. 2.3. Künstliche Traffic Künstlicher Traffic (durch Bots, Skripte oder andere Formen gesendet) ist im Tradetracker-Netzwerk nicht erlaubt. Verbraucher dürfen nicht gezwungen werden, auf die Website der Advertiser zu gehen. Dies gilt auch für wiederholtes Erzeugen manueller Klicks. 2.4. Klick-Ursprünge Klick-Ursprünge dürfen nicht von Publishern verhüllt/ausgeblendet werden. Traffic darf nur von der URL kommen, die für diese bestimmte Affiliate-Website eingestellt wurde. 2.5. PPC / SEA PPC / Suchmaschinenwerbung ist auf Markennamen von Tradetracker-Advertisern nicht erlaubt, sofern nicht ausdrücklich in den Kampagnenrichtlinien erklärt. 2.6. Verkaufs-/Lead-Betrug Simulieren von Transaktionen als Endbenutzer sind innerhalb des Tradetracker-Netzwerkes nicht gestattet. Dies kann gefälschte Transaktionsinformationen, selbst generierte Transaktionen (mit oder ohne Bezahlung) oder automatisch generierte Transaktionen betreffen. 2.7. Cookies Publisher müssen die lokalen Gesetze in Bezug auf Cookies und Privatsphäre einhalten. 2.8. Website-Informationen Die Seite der Website-Informationen und Website-Details muss eine erweiterte Erläuterung der Aktivitäten und Traffic-Quellen des Affiliate geben. Alle Affiliate-Sites sollen den richtige „Website-Typ“ und die richtige „Kategorie“ auflisten. Wenn Affiliates Traffic-Quellen Dritter oder bezahlten Traffic verwenden, muss dies deutlich in der Site-Beschreibung angegeben werden. 2.9. Cashback und Treuekonstruktionen Affiliates, die Cashback, Belohnungen, Bezahl- oder Treuekonstruktionen verwenden, sollen die festgelegten Kampagnenrichtlinien bestätigen. Fehlende Transaktionen sollen dem Affiliate-Support von TradeTracker per E-Mail oder per Ticket-Nachrichten an den Advertiser gemeldet werden. 2.10. Gutschein-Websites Gutschein-Websites sollen bestätigen, dass sie die festgelegten Kampagnenrichtlinien einhalten. Ausgelaufene Incentives und Gutscheine sollen als solche gekennzeichnet werden und von der Gutschein-Website entfernt werden. Irreführende oder gefälschte Gutscheine sind nicht erlaubt und Gutschein-Websites dürfen nur Gutscheine bewerben, die für bestimmte Anbieter oder die Kampagne zur Verfügung gestellt wurden. 2.11. Spyware/Malware Werbung per Spyware/Malware oder (bezahlten) Traffic ist nicht gestattet. 2.12. Adware Die Nutzung aus Adware stammendem Traffic (z. B. Desktop-Anwendungen, Symbolleisten) ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch TradeTracker und die beworbenen Advertiser gestattet. Adware soll vom Verbraucher installiert werden und nicht automatisch oder ohne vorherige Ankündigung für den Verbraucher installiert werden. 2.13. Soziale Kanäle Publisher dürfen soziale Kanäle nutzen, um Besucher auf ihre eigene Website zu bringen (wenn dies nicht irreführend ist). Traffic von sozialen Kanälen für Advertiser sollte im Einklang mit den Kampagnenrichtlinien stehen. Es ist die vorherige schriftliche Zustimmung des Advertisers erforderlich. 2.14. Defekte Links Defekte Links werden im Abschnitt „Broken Links“ auf der Affiliate-Plattform gemeldet. Publisher werden gebeten, regelmäßig auf defekte Links zu überprüfen und diese schnellstmöglich zu beheben. 2.15. Kommunikation mit Advertisern Die Kommunikation mit Advertisern (für schriftliche Zustimmung für bestimmte Webremaßnahmen) kann über das Tradetracker-Ticket-System auf der Affiliate-Plattform erfolgen. Es ist möglich, Benachrichtigungen zu erhalten, wenn eine Ticket-Nachricht unter E-Mail-Einstellungen empfangen wird. 2.16. Entfernung von Anzeigen und/oder Werbematerial Publisher, die von Advertisern und/oder TradeTtracker aufgefordert werden, bestimmte Werbematerialien und/oder Anzeigen zu entfernen, werden dies innerhalb von 2 Werktagen tun. 2.17. Kampagnen- und TradeTracker-Nachrichten Publisher können festlegen, welche Nachrichten (E-Mail) sie von Tradetracker empfangen möchten. Die Häufigkeit, das Segment oder die Kampagnen, für die Nachrichten gesendet werden, können von Publishern vollständig angepasst werden. 2.18. Internationalisierung Publisher, die bereit sind, Kampagnen von anderen TradeTracker-Ländern zu bewerben, müssen sich zuerst im jeweiligen Land registrieren. Dies kann innerhalb der Plattform durch Hinzufügen einer neuen Website zu ihrem Account unter „account -> my sites“ und Wählen der Landespräferenz erfolgen. Nach der Genehmigung des neuen Landes ist die Plattform zugänglich. 2.19. Bezahlung des Publishers Sofern nicht anders vereinbart, werden Publisher in der nächsten Zahlungsrunde bezahlt, sobald die Advertiser die Kommision an TradeTracker bezahlt haben und Publisher entsprechend der akzeptierten Bedingungen bezahlt werden können. Publisher sind für die Festlegung und Überprüfung ihrer finanziellen Details in der Plattform verantwortlich. Spezifische Steuern, falls zutreffend, werden nur gezahlt, wenn das Konto als Geschäftskonto mit den richtigen Firmendaten eingerichtet ist. Änderungen gezahlter Steuern sind im Nachhinein nicht möglich.
Das Ziel des Advertiser-Kodex ist es, Leitlinien und Richtlinien für Advertiser festzulegen,um ihre Kampagnen so transparent, fair und offen wie möglich zu managen, so dass die Publisher, die diese Kampagnen bewerben, wissen, was sie vom Advertiser erwarten können, indem ihre Rolle und Verantwortung geklärt ist.3.1. Inhalt Advertiser stellen sicher, dass Inhalte die lokalen Gesetze und Vorschriften einhalten und keine illegalen, pornografischen, gewalttätigen oder diskriminierenden Nachrichten enthalten und dürfen nicht den guten Namen der Händler, Affiliates oder anderer Beziehungen von Tradetracker und/oder Tradetracker selbst beschädigen. Alle Inhalte auf Advertiser-Websites dürfen keine Verletzung von Urheberrechten oder geistigen Eigentumsrechte Dritter enthalten. 3.2. Aktives Kampagnenmanagement Advertiser stellen sicher, dass sie proaktiv für ihre Affiliate-Kampagnen arbeiten, um Publishern zu helfen. 3.3. Transaktionsvalidierung Advertiser unternehmen die notwendigen Anstrengungen, um ausstehende Lead- und Verkaufstransaktionen so schnell wie möglich und auf faire und transparente Art und Weise zu beurteilen. Wenn sich Fragen zu Transaktionsprüfungen ergeben, werden Advertiser Publishern erklären, warum bestimmte Transaktionen als solche bewertet worden sind. 3.4. Grund für abgelehnte Transaktionen Falls Transaktionen abgelehnt werden, wird ein Advertiser für jede Transaktion angeben, warum sie abgelehnt wurde. Im Falle einer teilweisen Ablehnung werden Advertiser die Bestellmenge entsprechend anpassen. 3.5. Kommunikation mittels „Tickets“ Für Publisher ist der Erhalt zeitnahen Feedbacks entscheidend für angenehme Zusammenarbeit. Advertiser werden die notwendigen Anstrengungen unternehmen, um auf offene Tickets innerhalb von zwei Werktagen zu reagieren . Ohne vorherige Erlaubnis sollen Affiliates nicht direkt angesprochen werden. 3.6. Publisher-Abonnements Publisher, die eine Kampagne abonnieren, möchten so bald wie möglich Werbematerialien generieren und platzieren. Werbekunden werden daher Anstrengungen unternehmen, um anhängige Publisher so bald wie möglich zu bewerten. Wenn Fragen auftauchen, werden Advertiser Publishern erklären, warum sie abgelehnt oder von einer bestimmten Kampagne entfernt wurden. 3.7. Werbematerial Advertiser werden sicher stellen, dass die Werbematerialien (entweder Banner, Produkt-Feeds oder Text-Links) keine Verstöße gegen Urheberrechte oder geistige Schutzrechte Dritter enthalten. Materialien dürfen keine illegalen, pornografischen, gewalttätigen oder diskriminierenden Nachrichten enthalten. Materialien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Banner, Textlinks, Produkt-Feeds und Gutscheincodes sollten alle aktuell sein. Preis- und Produktangebote sollen genau sein. 3.8. Tracking Tracking ist unerlässlich, um die Leistungen von TradeTracker sowohl Advertisern als auch Publishern zur Verfügung zustellen. Umsatz und/oder Tracking sollten jederzeit eingesetzt werden. Wenn Tracking-Probleme auftreten, stellen Advertiser sicher, dass diese gelöst werden und eine angemessene Vergütung für den Publisher festgelegt wird. 3.9. Deduplizierung über Affiliate-Netzwerke Deduplizierung sollte im Idealfall durchgeführt werden, wenn mehrere Affiliate-Netzwerke aktiv sind. Falls implementiert, sollte ein Fallback-Skript immer aktiv sein, um Tracking ohne Cookies zu gewährleisten. Advertiser werden TradeTracker aktualisieren, wenn solche Skripte implementiert sind. Informationen zur Deduplizierung sollen jederzeit in der Ansicht für Kampagnendetails für Affiliates zur Verfügung stehen. 3.10. Kampagneneinschränkungen Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Publisher, Werbeaktivitäten durchzuführen. Es sollte klar angegeben werden, wenn es nicht erlaubte Werbeformen gibt. Diese Informationen sollen für Publisher in der Kampagnenbeschreibung zur Verfügung stehen. 3.11. Vergütung für alle Produkte Affiliates haben sehr begrenzten Einfluss auf die verkauften Produkte als Folge einer Weiterleitung von Kunden zu einem Advertiser. Daher sollte eine Provision für alle Produkte vergeben werden. Wenn es auf Grund der Margen des Advertisers verschiedene Provisionen gibt, dann können die „Product Group“-Lösungen von Tradetracker implementiert werden. 3.12. Tracking der Käufe von Mobilgeräten Wenn eine mobile Website verwendet wird, die unabhängig voneinander arbeitet (http://m.yourmerchant.com), sollte Tracking implementiert werden, so dass auch jene Transaktionen honoriert werden. 3.13. Fragen Wenn Fragen zur Werbung von Publishern auftauchen, sollten Advertiser versuchen, diese entweder mit dem Publisher über das Ticketsystem oder alternativ mit dem Tradetracker-Account-Manager zu besprechen, der alle Fragen beantworten kann.